Therapieangebot für Kinder und Jugendliche

Sprachentwicklungsverzögerung oder -störung

Davon können die Bereiche Sprachverständnis, Wortschatz, Grammatik, Aussprache oder auch die allgemeine Kommunikationsfähigkeit betroffen sein. Hier finden sich die sogenannten Late Talker wieder, bei denen der Sprechbeginn deutlich verzögert ist, aber auch Kinder, deren Sprache sich aufgrund von z.B. Hörstörungen oder anderen Entwicklungsstörungen nicht altersgemäß entwickelt.

Artikulationsstörung

Mögliche Symptome einer Artikulationsstörung äußern sich in Form von Fehlbildungen einzelner Laute oder Lautverbindungen, einer unpräzisen oder schwachen Artikulation oder im Lautinventar des Sprechers fehlende, weil nicht beherrschte, Laute. Zu den häufig auftretenden Artikulationsstörungen zählt der Sigmatismus („Lispeln“). Eine Artikulationsstörung kann isoliert oder auch in Kombination mit einer Sprachentwicklungsstörung in Erscheinung treten.

Verbale Entwicklungsdyspraxie (VED)

Bei einer VED liegt die Schwierigkeit in der Programmierung von Sprechbewegungen, d.h. die Ansteuerung der Laute ist gestört. Kinder mit einer VED verwenden meist nur wenige Konsonanten und sind folglich oftmals nur schwer zu verstehen. Häufig zeigen sie zudem eine erhöhte Sprechanstrengung. Die VED kann isoliert oder auch in Kombination mit einer Sprachentwicklungsstörung auftreten.

Auditive Verarbeitungsstörung

Kinder mir einer auditiven Verarbeitungsstörung weisen beispielsweise Probleme bei der Unterscheidung ähnlich klingender Laute (z.B. „d“ und „g“), dem Zusammenfügen von Lauten oder dem Heraushören einzelner Laute aus Wörtern auf. Darüber hinaus zeigen sie oftmals eine eingeschränkte auditive Merkfähigkeit und lassen sich leicht von Störgeräuschen ablenken. Eine auditive Verarbeitungsstörung kann sich negativ auf den Schriftspracherwerb, also auf das Lesen und Schreiben, auswirken.

Redeflussstörung (Stottern/Poltern)

Beim Stottern handelt es sich um unfreiwillige Unterbrechungen des Redeflusses in Form von Laut- und Silbenwiederholungen, Dehnungen und/oder Blockierungen. Häufig treten Begleitsymptome wie beispielsweise psychische Anspannung, Sprechangst, sprachliches Vermeideverhalten oder Mitbewegungen auf.

Poltern zeigt sich in einer hohen Sprechgeschwindigkeit mit gehäuftem Auftreten von Auslassungen und Verschmelzungen von Lauten und Silbenfolgen, Lautersetzungen und Lautveränderungen, welche oftmals zur Unverständlichkeit von Äußerungen führen. Zusätzlich kommt es häufig zu Unflüssigkeiten in Form von Silben-, Wort-, Laut- oder Satzteilwiederholungen.

Kindliche Stimmstörung

Funktionell durch Sprechbelastung oder organisch bedingte Stimmstörungen können auch schon bei Kindern zu einer heiseren und wenig belastbaren Stimme führen.

Myofunktionelle Störung

Patienten mit einer myofunktionellen Störung weisen in den meisten Fällen eine falsche Zungenruhelage und ein falsches Schluckmuster auf. Häufig besteht eine offene Mundhaltung, ein offener Biss sowie eine schlaffe Zunge. Myofunktionelle Störungen beeinflussen das Kieferwachstum und die Zahnstellung negativ. Begleitet wird eine myofunktionelle Störung häufig von einem Sigmatismus („Lispeln“).

Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse

Heilmittelverordnung

Für eine logopädische Behandlung benötigen Sie eine Heilmittelverordnung, die von Ihrem Arzt (z.B. Kinderarzt, Allgemeinarzt, HNO-Arzt, Kieferorthopäde oder Zahnarzt) ausgestellt wird. Bitte denken Sie daran, dass die Heilmittelverordnung 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit verliert und damit neu beantragt werden muss. Der verordnende Arzt legt die Dauer und Häufigkeit der Therapie fest.

Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse

Da die logopädische Behandlung zur medizinischen Grundversorgung zählt, übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse die Kosten der Therapie. Bei gesetzlich versicherten Patienten unter 18 Jahren wird die logopädische Behandlung vollständig von der Krankenkasse übernommen. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr müssen 10% des Verordnungswertes sowie eine Verordnungsgebühr von 10 Euro von Ihnen zur Therapie dazu gezahlt werden. Neben Kinder sind beispielsweise chronisch kranke Patienten von der Zuzahlung befreit. Näheres erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Kostenübernahme durch die private Krankenkasse

Privat versicherte Patienten erhalten vor Beginn der Behandlung einen Therapievertrag. In welcher Höhe die private Krankenkasse die Kosten übernimmt, ist abhängig von Ihrem gewählten Kassen-Tarif sowie der jeweiligen Krankenkasse. Bitte informieren Sie sich bei ihrer Krankenkasse über eine Erstattung der Therapiekosten.

Kontakt:

Telefon: 015170312184

E-Mail: info@logopaedie-kloepfer.de

Öffnungszeiten:

Mo.-Fr. 9.30-14.30 Uhr

© Katharina Klöpfer 2024. Alle Rechte vorbehalten. 

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